Im Sterbefall

Bei einem häuslichen Sterbefall muss zunächst ein Arzt verständigt werden, bestenfalls der Hausarzt oder dessen Vertreter. Sollte dieser nicht zu erreichen sein, verständigen Sie bitte den Notruf oder den Kassenärztlichen Notdienst (Tel. 116 117).

 

Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Anschließend setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um mit uns den Zeitpunkt für die Überführung Ihres Angehörigen festzulegen. Dabei ist keine Eile geboten, Sie können sich in Ruhe verabschieden.

 

In Alten- oder Pflegeheimen wird der Arzt von der jeweiligen Einrichtung gerufen, auch hier haben Sie in der Regel die Möglichkeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Die Überführung erfolgt wieder nach der Kontaktaufnahme mit uns.

 

Im Krankenhaus wird der Tod von den behandelnden Ärzten festgestellt und die Todesbescheinigung, wie in den anderen Fällen, ausgestellt. Sie brauchen lediglich Kontakt zu uns aufnehmen und wir klären alles weitere mit der Verwaltung des Krankenhauses.

 

Das wichtigste für uns ist zunächst die Todesbescheinigung, die vom Arzt ausgestellt wird.

 

Damit das Standesamt Sterbeurkunden ausstellen kann, benötigen wir je nach Personenstand:

 ledigverheiratet/verpartnertverwitwetgeschieden
Personalausweisxxxx
Geburtsurkundexxxx
Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkundexxx
Sterbeurkunde Ehepartnerx
Scheidungsurteilx

Ledig:

Personalausweis, Geburtsurkunde

 

Verheiratet/verpartnert:

Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde

 

Verwitwet:

Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde Ehepartner

 

Geschieden:

Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil

Bestattungsunternehmen Baule

Bestattungsunternehmen Baule